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Dienstleistende > Geltendmachung des Anspruches
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Geltendmachung des Anspruches gemäss Art. 17 EOG
- Anmeldung gemäss Art. 15 EOV
- Bescheinigung der Diensttage gemäss Art. 16 EOV
- Lohnbescheinigung durch den Arbeitgeber gemäss Art. 17 EOV
- Geltendmachung des Entschädigungsanpruchs durch Dritte gemäss Art. 18 EOV
- Zuständige Ausgleichskasse gemäss Art. 19 EVO
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