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Dienstleistende > Entschädigungsart
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Grundentschädigung gemäss Art. 4 EOG
- Kinderzulagen gemäss Art. 6 EOG
- Zulage für Betreuungskosten gemäss Art. 7 EOG
- Betriebszulagen gemäss Art. 8 EOG
- Zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung gemäss Art. 12 EOV
- Höhe der Zulage Art. 13 EOV
- Betriebszulage für mitarbeitende Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb Art. 14 EOV
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