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Betreuungsentschädigung
Entschädigung für Eltern, die ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anspruchsberechtigte gemäss Art. 16n EOG
- Gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind gemäss Art. 16o EOG
- Rahmenfrist, Beginn und Ende des Anspruchs gemäss Art. 16p EOG
- Form und Anzahl der Taggelder gemäss Art. 16q EOG
- Höhe und Bemessung der Betreuungsentschädigung gemäss Art. 16r EOG
- Verhältnis zu Leistungen anderer Sozialversicherungen gemäss Art. 16s EOG
- Pflegeeltern gemäss Art. 35a EOV
- Stiefeltern gemäss Art. 35b EOV
- Arbeitslose Mutter oder arbeitsloser anderer Elternteil gemäss Art. 35c EOV
- Arbeitsunfähige Mütter oder Väter gemäss Art. 35d EOV
- Aufteilung unter den Eltern gemäss Art. 35e EOV
- Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäss Art. 35f EOV
- Entschädigung für Selbstständigerwerbende gemäss Art. 35g EOV
- Entschädigung für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende sind gemäss Art. 35h EOV
- Zuständige Ausgleichskasse gemäss Art. 35i EOV
- Bescheinigungen gemäss Art. 35j EOV
- Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung gemäss Art. 35k EOV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Kein Anspruch auf Betreuungsentschädigung bei leichten/mittleren Beeinträchtigungen
- Umsetzung des Betreuungsurlaubs für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern
Pdf-Dateien
- Kreisschreiben über die Betreuungsentschädigung (KS BUE)
- Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen
Interne Links > Verwandte Themen
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