Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Artikelverzeichnis EOG (EOV)
Mutterschaftsentschädigung
Art. 16b EOG: Anspruchsberechtigte
Art. 16c EOG: Beginn des Anspruchs
Art. 16cbis EOG: Anspruch auf zusätzliche Taggelder im Falle des Todes des andern Elternteils
Art. 16d EOG: Ende des Anspruchs
Art. 16e EOG: Höhe und Bemessung der Entschädigung
Entschädigung des andern Elternteils
Art. 16i EOG: Anspruchsberechtigte
Art. 16j EOG: Rahmenfrist, Beginn und Ende des Anspruchs
Art. 16k EOG: Form der Entschädigung und Anzahl der Taggelder
Art. 16kbis EOG: Anspruch auf zusätzliche Taggelder im Falle des Todes der Mutter
Art. 16l EOG: Höhe und Bemessung der Entschädigung
Art. 16m EOG: Vorrang der Entschädigung des aandern Elternteils
Entschädigung für Eltern, die ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen
Art. 16n EOG: Anspruchsberechtigte
Art. 16o EOG: Gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind
Art. 16p EOG: Rahmenfrist, Beginn und Ende des Anspruchs
Art. 16q EOG: Form und Anzahl der Taggelder
Art. 16r EOG: Höhe und Bemessung der Betreuungsentschädigung
Art. 16s EOG: Verhältnis zu Leistungen anderer Sozialversicherungen