Hauptinhalt
Adoptionsentschädigung
(In Kraft per 01.01.2023)
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anspruchsberechtigte gemäss Art. 16t EOG
- Rahmenfrist, Beginn und Ende des Anspruchs gemäss Art. 16u EOG
- Form der Entschädigung und Anzahl der Taggelder gemäss Art. 16v EOG
- Höhe und Bemessung der Entschädigung gemäss Art. 16w EOG
- Verhältnis zu kantonalen Regelungen gemäss Art. 16x EOG
- Anrechnung ausländischer Versicherungs- und Erwerbszeiten gemäss Art. 35l EO
- Anrechnung von Zeiten mit Taggeldbezug gemäss Art. 35m EOV
- Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäss Art. 35n EOV
- Entschädigung für Selbstständigerwerbende gemäss Art. 35o EOV
- Entschädigung für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende sind gemäss Art. 35p EOV
- Zuständige Ausgleichskasse gemäss Art. 35q EOV
- Bescheinigungen gemäss Art. 35r EOV
- Auszahlung der Entschädigung gemäss Art. 35s EOV
Pdf-Dateien
- Kreisschreiben über die Adoptionsentschädigung (KS AdopE)
- Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen
Interne Links > Verwandte Themen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.