Hauptinhalt
Zusammenrechnung von Ausgaben, Einnahmen und Vermögen von Familienmitgliedern
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Ehepaare, von denen mindestens ein Ehegatte in einem Heim oder Spital lebt. Grundsatz gemäss Art. 3a ELV
- Anrechenbare Einnahmen gemäss Art. 4 ELV
- Anerkannte Ausgaben gemäss Art. 5 ELV
- Hinterlassene gemäss Art. 6 ELV
- Kinder, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen gemäss Art. 7 ELV
- Kinder, die ausser Rechnung bleiben gemäss Art. 8 ELV
- In einem andern Kanton wohnhafte Familienglieder gemäss Art. 9 ELV
- Ehegatten oder Familienglieder mit längerem Aufenthalt im Ausland gemäss Art. 10 ELV
- Prüfen des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen von Personen, die Überbrückungsleistungen beziehen gemäss Art. 10a
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