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Jährliche Ergänzungsleistungen > Berechnung und Höhe
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Berechnung und Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen gemäss Art. 9 ELG
- Voraussetzungen hinsichtlich des Vermögens gemäss Art. 9a ELG
- Zeitlich massgebende Einnahmen und zeitlich massgebendes Vermögen gemäss Art. 23 ELV
- Meldepflicht gemäss Art. 24 ELV
- Änderung der jährlichen Ergänzungsleistung gemäss Art. 25 ELV
- Heimdefinition gemäss Art. 25a ELV
- Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jährlichen EL gemäss Art. 30 ELV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Umrechnungskurs eine wesentliche Änderung (mind. Fr. 120.00)
- Gemeinsame Berechnung der EL einer Bezügerin der IV und ihres Kindes mit IV-Kinderrente
- Periodische Überprüfungen / Zeitgerechte Meldepflicht
- Berechnung der EL bei Personen, die eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen
- Kalenderjahrkonzept
- Veränderung des Wertschriftenbestandes
- Pflegefamilie
- Organisation und Verfahren
- Beginn einjährige Verwirkungsfrist
- Anerkennung und Betriebsbewilligung
- Berechnung einer geschiedenen Person, die weiterhin mit dem Ex-Ehegatten zusammenlebt
Pdf-Datei
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