Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Artikelverzeichnis ELV (ELG)
Der Anspruch und die Berechnungsgrundlagen
Art. 1a ELV: Auslandaufenthalte aus einem wichtigen Grund
Zusammenrechnung der Ausgaben, Einnahmen und Vermögen von Familienmitgliedern
Art. 3a ELV: Ehepaare, von denen mindestens ein Ehegatte in einem Heim oder Spital lebt
Art. 4 ELV: Anrechenbare Einnahmen
Art. 5 ELV: Anerkannte Ausgaben
Art. 7 ELV: Kinder, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen
Art. 8 ELV: Kinder, die ausser Rechnung bleiben
Art. 9 ELV: In einem andern Kanton wohnhafte Familienglieder
Art. 10 ELV: Ehegatten oder Familienglieder mit längerem Aufenthalt im Ausland
Anrechenbare Einnahmen, anerkannte Ausgaben und Vermögen
Art. 11 ELV: Bewertung des Naturaleinkommens
Art. 11a ELV: Erwerbseinkommen
Art. 12 ELV: Mietwert und Einkommen aus Untermiete
Art. 14a ELV: Anrechnung des Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden
Art. 14b ELV: Anrechnung des Erwerbseinkommens bei nichtinvaliden Witwen
Art. 15a ELV: Vorbezug der Altersrente
Art. 15b ELV: Anrechnung der Hilflosenentschädigung
Art. 15c ELV: Berücksichtigung von Leibrenten mit Rückgewähr
Art. 15d ELV: Rente der beruflichen Vorsorge bei Unterdeckung
Art. 15e ELV: Verzicht auf eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht
Art. 16 ELV: Unterhaltskosten von Gebäuden
Art. 16a ELV: Pauschale für Nebenkosten
Art. 16b ELV: Pauschale für Heizkosten
Art. 16c ELV: Mietzinsaufteilung
Art. 16cbis ELV: Mietzins in gemeinschaftlichen Wohnformen
Art. 16d ELV: Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
Art. 16e ElV: Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern
Art. 17 ELV: Ermittlung des Reinvermögens
Art. 17a ELV: Bewertung des Vermögens
Art. 17b ELV: Verzicht auf Vermögenswerte. Grundsatz
Art. 17c ELV: Höhe des Verzichts bei Veräusserung
Art. 17d ELV: Höhe des Verzichts bei übermässigem Vermögensverbrauch
Art. 17e ELV: Berücksichtigung des Vermögens, auf das verzichtet wurde
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Art. 19 ELV: Krankheits- und Behinderungskosten von Kindern, die ausser Rechnung bleiben
Verschiedene Bestimmungen
Art. 20 ELV: Geltendmachung des Anspruches
Art. 21 ELV: Bearbeitungsdauer
Art. 21a ELV: Rundung der Auszahlungsbeträge
Art. 21b ELV: Auszahlung bei Ehegatten mit je einem eigenen Rentenanspruch
Art. 21c ELV: Auszahlung bei Personen in einem Heim oder Spital
Art. 23 ELV: Zeitlich massgebende Einnahmen und zeitlich massgebendes Vermögen
Art. 25 ELV: Änderung der jährlichen Ergänzungsleistung
Art. 26 ELV: Einteilung der Gemeinden in Mietzinsregionen
Art. 26a ELV: Senkung oder Erhöhung der Mietzinshöchstbeträge
Art. 27 ELV: Frist für die Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen
Art. 27a ELV: Bewertung des Nachlasses
Art. 27b ELV: Streitigkeiten über Datenbekanntgaben
Art. 27c ELV: Kosten der Bekanntgabe und Publikation von Daten
Organisation und Verfahren
Geschäftsführung und Verwaltungskosten
Art. 28a ELV: Meldung der Krankheitskosten
Art. 30 ELV: Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jährlichen Ergänzungsleistung
Art. 32 ELV: Verwaltungskosten
Art. 32a ELV: Register der EL ohne Rente der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Revisionen
Art. 37 ELV: Befugnisse des Bundesamtes
Rechtspflege
Beiträge des Bundes
An die jährlichen Ergänzungsleistungen
Art. 39 ELV: Berechnung des Bundesanteils
Art. 39a ELV: Mit Heim- o. Spitalaufenthalt in direktem Zusammenhang stehende Einnahmen
Art. 41 ELV: Auszahlung und Vorschüsse
An die Verwaltungskosten
Art. 42a ELV: Höhe der Fallpauschale
Art. 42b ELV: Ermittlung der Fallzahlen
Art. 42c ELV: Festsetzung und Auszahlung
Kürzung des Bundesbeitrags an die Verwaltungskosten
Leistungen der gemeinnützigen Institutionen
Beiträge der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Art. 43 ELV: Festsetzung und Auszahlung
Leistungen
Art. 45 ELV: Tätigkeitsbereich der Institutionen
Art. 46 ELV: Leistungen an bedürftige Invalide
Art. 47 ELV: Allgemeine Leistungsregeln
Kontrollen und Berichte
Art. 49 ELV: Kontrollen durch Revisions- und Kontrollstellen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Schlussbestimmung der Änderung vom 29. Januar 2020