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Wohneingentumsförderung > Verpfändung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Verpfändung gemäss Art. 30b BVG
- Begrenzung gemäss Art. 8 WEFV
- Zustimmung des Pfandgläubigers gemäss Art. 9 WEFV
Rechtsprechung
- Verpfändung für Wohneigentum zum eigenen Bedarf
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