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Wohneigentumsförderung > Auszahlung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Auszahlung gemäss Art. 6 WEFV
- Beschränkung der Auszahlung bei Unterdeckung gemäss Art. 6a WEFV
Rechtsprechung und Praxis
- Sorgfaltspflicht bei der Auszahlung
- Durch die versicherte Person ausgeführte Arbeiten
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