Hauptinhalt
Wohneigentumsförderung > Allgemeine Bestimmungen
Inhalt
- Begriff gemäss Art. 30a BVG
- Einschränkungen während einer Unterdeckung gemäss Art. 30f BVG
- Ausführungsbestimmungen gemäss Art. 30g BVG
- Zulässige Verwendungszwecke gemäss Art. 1 WEF
- Wohneigentum gemäss Art. 2 WEFV
- Beteiligungen gemäss Art. 3 WEFV
- Eigenbedarf gemäss Art. 4 WEFV
- Nachweis gemäss gemäss Art. 10 WEFV
- Information der versicherten Person gemäss Art. 11 WEFV
- Freizügigkeitsleistung im Zeipunkt des Vorbezugs gemäss Art. 11a WEFV
- Mitteilungspflicht der bisherigen Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 12 WEFV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Familienliegenschaft im Miteigentum und Rückzahlung eines Hypothekardarlehens
- Vorbezug für einen Verandaanbau
- Überprüfungspflicht einer Vorsorgeeinrichtung bei einem WEF-Vorbezug
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.