Hauptinhalt
Überentschädigung > Kürzung nach Erreichen des Referenzalters
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Kürzung von Invalidenleistungen nach dem Erreichen des Referenzalters gemäss Art. 24a BVV 2
- Vorsorgeausgleich bei Kürzung der Invalidenrente nach dem Erreichen des reglementarischen Referenzalters gemäss Art. 26b BVV 2
Rechtsprechung und Praxis
- Leistungskürzung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zulässig
- Sonderfall bei der Überentschädigungskürzung
Interne Links > Verwandte Themen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.