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Überentschädigung > Anrechenbare Einkünfte bis Referenzalter / Resterwerbseinkommen

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmung

  • Anrechenbare Einkünfte gemäss Art. 24 BVV 2

 Prüfung der persönlichen Umstände in Bezug auf den Arbeitsmarkt / Gehörsrecht

  • Kongruenz zum Invalideneinkommens / Abweichung im Einzelfall / Restarbeitsfähigkeit 10 %
  • Gehörsrecht über die anrechenbaren Einkünfte
  • Vorgehen bei verletztem Gehörsrecht
  • Anrechenbare Einkünfte im Lichte des allgemeinen Arbeitsmarkes gemäss Art. 16 ATSG
  • Unzureichenden Arbeitsbemühungen des Versicherten

Anrechenbare Leistungen IVG / ELG / UVG

  • Anrechnung von IV-Renten im Falle unvollständiger Beitragszeiten in der 1. Säule
  • Wartezeittaggeld IVG
  • Von EL-Durchführungsstelle als massgebend erachtete Umstände
  • Zusatzrente IVG
  • Gemischte Methode IVG
  • Taggeld UVG

Nicht anrechenbare Leistungen

  • Abgangsentschädigung
  • Erhöhung der Rente IVG
  • Taggeld gemäss VVG

Verwertbare Restarbeitsfähigkeiten in chronogischer Reihenfolge

  • Theorie zum Soziallohn / Nachweis für Soziallohn nicht erbracht
  • Adaptierte Arbeitsfähigkeit von 27 % ist verwertbar
  • Adaptierte Arbeitsfähigkeit von 30 % ist verwertbar
  • Erfolglose Arbeitsbemühungen eines arbeitslosen, teilinvaliden Versicherten
  • Trotz Panikstörungen ist eine Restarbeitsfähigkeit von 30 % zumutbar

Nicht verwertbare Restarbeitsfähigkeiten in chronologischer Reihenfolge

  • 36 % Leistungsfähigkeit bei Versicherten, Jg. 1955, mit 200 Bewerbungen während 2 Jahren
  • Restarbeitsfähigkeit von 10 % ist unverwertbar
  • Soziallohnkomponente von 40 %
  • 61-jähriger Versicherter: 30 % Teilzeitstelle nicht zumutbar

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