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Überentschädigung > Anrechenbare Einkünfte bis Referenzalter / Resterwerbseinkommen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Anrechenbare Einkünfte gemäss Art. 24 BVV 2
Prüfung der persönlichen Umstände in Bezug auf den Arbeitsmarkt / Gehörsrecht
- Kongruenz zum Invalideneinkommens / Abweichung im Einzelfall / Restarbeitsfähigkeit 10 %
- Gehörsrecht über die anrechenbaren Einkünfte
- Vorgehen bei verletztem Gehörsrecht
- Anrechenbare Einkünfte im Lichte des allgemeinen Arbeitsmarkes gemäss Art. 16 ATSG
- Unzureichenden Arbeitsbemühungen des Versicherten
Anrechenbare Leistungen IVG / ELG / UVG
- Anrechnung von IV-Renten im Falle unvollständiger Beitragszeiten in der 1. Säule
- Wartezeittaggeld IVG
- Von EL-Durchführungsstelle als massgebend erachtete Umstände
- Zusatzrente IVG
- Gemischte Methode IVG
- Taggeld UVG
Nicht anrechenbare Leistungen
- Abgangsentschädigung
- Erhöhung der Rente IVG
- Taggeld gemäss VVG
Verwertbare Restarbeitsfähigkeiten in chronogischer Reihenfolge
- Theorie zum Soziallohn / Nachweis für Soziallohn nicht erbracht
- Adaptierte Arbeitsfähigkeit von 27 % ist verwertbar
- Adaptierte Arbeitsfähigkeit von 30 % ist verwertbar
- Erfolglose Arbeitsbemühungen eines arbeitslosen, teilinvaliden Versicherten
- Trotz Panikstörungen ist eine Restarbeitsfähigkeit von 30 % zumutbar
Nicht verwertbare Restarbeitsfähigkeiten in chronologischer Reihenfolge
- 36 % Leistungsfähigkeit bei Versicherten, Jg. 1955, mit 200 Bewerbungen während 2 Jahren
- Restarbeitsfähigkeit von 10 % ist unverwertbar
- Soziallohnkomponente von 40 %
- 61-jähriger Versicherter: 30 % Teilzeitstelle nicht zumutbar
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