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Organisation Vorsorgeeinrichtungen > Paritätische Verwaltung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Paritätische Verwaltung gemäss Art. 51 BVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Neuregelung der Verwaltungsratswahl der Freiburger Pensionskasse verstösst nicht gegen Art. 51 BVG
- Paritätische Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung
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