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Organisation Vorsorgeeinrichtungen > Oberstes Organ
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Gesetzliche Bestimmungen
- Aufgaben des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 51a BVG
- Oberstes Organ gemäss Art. 33 BVV 2
- Führungsverantwortung und Aufgaben des obersten Organs gemäss Art. 49a BVV 2
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