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Organisation Vorsorgeeinrichtungen > Prüfung Revisionsstelle und Experte
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Prüfung gemäss Art. 52a BVG
- Zulassung von Revisionsstellen für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52b BVG
- Aufgaben der Revisionsstelle gemäss Art. 52c BVG
- Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52d BVG
- Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e BVG
- Unabhängigkeit der Kontrollstelle gemäss Art. 34 BVV 2
- Aufgaben der Kontrollstelle gemäss Art. 35 BVV 2
- Besondere Aufgaben bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 35a BVV 2
- Verhältnis zur Aufsichtsbehörde gemäss Art. 36 BVV 2
- Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 40 BVV 2
- Verhältnis zur Aufsichtsbehörde gemäss Art. 41 BVV 2
- Besondere Aufgaben bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 41a BVV 2
Praxis in chronologischer Reihenfolge (Weisungen und Mitteilungen OAK)
- Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG
- Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge
- Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle
- Qualitätssicherung in der Revision nach BVG
- Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge
- Provisorische Zulassung von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge
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