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Obligatorische Versicherung / Obligatorisch versicherte Personen
Inhalt
Gesetziche Bestimmungen
- Obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer und der Arbeitslosen gemäss Art. 2 BVG
- Obligatorische Versicherung von Selbständigerwerbenden gemäss Art. 3 BVG
- Versicherung von Alter, Tod und Invaliditä von Selbstständigerwerbenden gemäss Art. 42 BVG
- Versicherung einzelner Risike von Selbstständigerwerbenden gemäss Art. 43 BVG
- Befristet angestelle Arbeitnehmer / atypische Arbeitsverhältnisse gemäss Art. 1k BVV 2
- Von der obligatorischen Versicherung ausgenommene Arbeitnehmer gemäss Art. 1j BVV 2
- Personalverleih gemäss Art. 2 BVV 2
Rechtsprechung und Praxis zu den obligatorisch versicherten Personen
- Befristet angestelle Arbeitnehmer / atypische Arbeitsverhältnisse
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Mehrheitsinhaber und Geschäftsführer einer GmbH
- Obligatorische Versicherung bei mehreren Arbeitgebern
- Unbefristete Saisonniers
Rechtsprechung und Praxis zu den nicht obligatorisch versicherten Personen
- Haupt- und Nebenerwerb beim gleichen Arbeitgeber
- Nebenberufliche Tätigkeit bzw. Abgrenzung zu zwei Haupttätigkeiten
- Internationales Recht
- Landwirtschaftlicher Betrieb
- Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten
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