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Obligatorische Versicherung / Obligatorisch versicherte Personen
Inhalt
Gesetziche Bestimmungen
- Obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer und der Arbeitslosen gemäss Art. 2 BVG
- Obligatorische Versicherung von Selbständigerwerbenden gemäss Art. 3 BVG
- Versicherung von Alter, Tod und Invaliditä von Selbstständigerwerbenden gemäss Art. 42 BVG
- Versicherung einzelner Risike von Selbstständigerwerbenden gemäss Art. 43 BVG
- Befristet angestelle Arbeitnehmer / atypische Arbeitsverhältnisse gemäss Art. 1k BVV 2
- Von der obligatorischen Versicherung ausgenommene Arbeitnehmer gemäss Art. 1j BVV 2
- Personalverleih gemäss Art. 2 BVV 2
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Rehenfolge
- Kein Versicherungsschutz bei unbewiesener Arbeitsvertragsverlängerung
- Haupt- und Nebenerwerb beim gleichen Arbeitgeber
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Obligatorisch Versicherung bei Nebenerwerb Schweiz und Haupterwerb Ausland
- Atypische Arbeitsverhältnisse, Kultur und berufliche Vorsorge
- Landwirtschaftlicher Betrieb
- Internationales Recht
- Fragen zu Art. 1j und 1k BVV 2 bezüglich atypische Arbeitnehmende (ab 1.1.2009)
- Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten
- Mehrheitsinhaber und Geschäftsführer einer GmbH
- Obligatorische Versicherung bei mehreren Arbeitgebern
- Nebenberufliche Tätigkeit bzw. Abgrenzung zu zwei Haupttätigkeiten
- Unbefristete Saisonniers
Interne Links > Verwandte Themen
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