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Invalidenleistungen > Zeitlicher Zusammenhang
Inhalt
In Kürze
Zeitlicher Zusammenhang
Grundsätze des zeitlichen Zusammenhangs in chronlogischer Reihenfolge
- Grundsatz des Unterbruchs, Wiedereingliederung, soziale Erwägungen, Gefahr Verschlimmerung
- Grundsätze gelten auch bei latenter Arbeitsunfähigkeit
- Massgebend ist die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit und nicht das erzielte Einkommen
- Beweislast der Leistungspflicht im Rahmen der zeitlichen Konnexität
- Unterbruch des zeitlichen Zusammenhangs
- Annahme des zeitlichen Zusammenhangs
- Arbeitsunfähigkeit: Eintritt = Bisheriger Beruf / Zeitliche Konnexität = Zumutbare Tätigkeit
Grundsätze der Schubkrankheiten im Speziellen
- Vorgehen bei Schubkrankheiten
- Grundsatz der Schubkrankheiten
Weitere Rechtsprechung in chronologische Reihenfolge
- Vorbestehende Arbeitsunfähigkeit schliesst Leistungspflicht der neuen Pensionskasse aus
- Trotz mehrjähriger psychischer Vorgeschichte die ist PK des letzten Arbeitgebers leistungspflichtig
- Integrationsmassnahmen als grundsätzlich (noch) unsichere Wiedereingliederung
- Pensumserhöhung, die den Gesundheitszustand verschlimmert
- Kurzzeitig sehr hoher Arbeitseinsatz
- 8 Monate Arbeitsfähigkeit bei psychischer Problematik bei verschiedenen Arbeitgebern
- 9 Monate AF 80 % / Ferientage als versteckte Krankheitsabsenzen / Blosse Präsenz
- Affektive Störungen unipolarer oder bipolarer Natur
- Überdauernden Grundarbeitsunfähigkeit ohne Leistungspflicht
- Abgrenzung zwishcen überdauernder Grundarbeitsunfähigkeit und gut kompensierter Defizite
- Progrediente neurodegenerative Gehirnerkrankung
- Persönlichkeitsstörung bei depressiver Erkrankung und Suchtproblematik
- Subjektives Überforderungsgefühl, chronifiziertes psychisches Leiden, 8 1/2 Monate tätig
- Vorbestehende mittelgradige Hirnfunktionsstörungen
- Multiple Sklerose
- Asthma bronchiale
- Schizophrenie als Schubkrankheit
- Arbeitslosigkeit
- Spätfolgen einer Hirntumoroperation
- Dokumentierte Gespräche mit ehemaligen Arbeitgeber mit Pensumsreduktion um 20 %
- Sechs Monate Arbeitsfähigkeit ohne Arbeitstätigkeit
- UVG-Versicherer lehnt Adäquanz ab; der BVG-Versicherer wird leistungspflichtig
- Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit ab Anstellung / Beweislast
- Anrechnung der Ausbildung zur Leistungsfähigkeit
- Morbus Hodgkin als Schubkrankheit
- Schubkrankheit als Vorzustand ohne Versicherungsdeckung
- Krankheitsbedingte oder freiwillige Pensumsreduktion
- Bipolare Störung als Schubkrankheit
- Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit als Schubkrankheit
- Schizophrenie als Schubkrankheit
- Vorbestehende latente Grunderkrankung
- Arbeitsversuch von drei Monaten
- Drei Monate voll arbeitsfähig bei labilem Gesundheitszustand
- Unterbruch durch Verweistätigkeit
- Multiple Sklerose (MS-Erkrankung) als Schubkrankheit
Expertensysteme: Invalidenleistungen
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