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Invalidenleistungen > Teilzeitbeschäftigung / Teilerwerbstätigkeit / Teilpensum
Inhalt
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Statuswechsel bei IVG von Teil- auf Vollzeit: IV-Grad 56 % / Teilzeit bei BVG: IV-Grad 27 %
- Valideneinkommens entsprechend dem Grad der Teilerwerbstätigkeit bemessen
- Überstunden, die die Arbeitsfähigkeit im Teilzeitpensum übersteigen könnten
- Beschäftigungsgrad bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
- Nicht versicherter Nebenerwerb (z. B. als Gemeinderat)
- Versicherungsdeckung bei Teilzeitbeschäftigung
- Berechnung des Invaliditätsgrades bei Teilerwerbstätigkeit
- Invaliditätsbegriff bei Teilzeitbeschäftigung
- Keine Umrechnung auf eine hypothetisches Einkommen analog UVG
- Berechnungsbeispiel
- (Teil-)Invalidität bei drei Arbeitgebern / Aufgabe einer Stelle
- (Teil-)Invalidität bei zwei Arbeitgebern / Aufgabe einer Stelle
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