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Invalidenleistungen > Rentenrevision / Anpassung der Invalidenleistungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Revision der Invalidenrente gemäss Art. 24b BVG
- Vorsorgliche Einstellung der Rentenzahlung gemäss Art. 26b BVG
- Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19. Juni 2020 (Weiterentwicklung der IV)
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Rentenherabsetzung / Rentenaufhebung / Wiedererwägung / Prozessuale Revision
- Attestierte Arbeitsunfähigkeit ohne invalidenversicherungsrechtliche Relevanz
- Keine Rentenrevision infolge Bindungswirkung auch bei weiter gefasstem Invaliditätsbegriff
- Grundsatz der Anpassung der Invalidenrente
- Voraussetzungen der Anpassung oder Aufhebung von Invalidenleistungen
- Zeitpunkt der Rentenaufhebung
Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen
- Die Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.
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