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Invalidenleistungen > Rentenrevision / Anpassung der Invalidenleistungen

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Revision der Invalidenrente gemäss Art. 24b BVG
  • Vorsorgliche Einstellung der Rentenzahlung gemäss Art. 26b BVG
  • Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19. Juni 2020 (Weiterentwicklung der IV)

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Rentenherabsetzung / Rentenaufhebung / Wiedererwägung / Prozessuale Revision
  • Attestierte Arbeitsunfähigkeit ohne invalidenversicherungsrechtliche Relevanz
  • Keine Rentenrevision infolge Bindungswirkung auch bei weiter gefasstem Invaliditätsbegriff
  • Grundsatz der Anpassung der Invalidenrente  
  • Voraussetzungen der Anpassung oder Aufhebung von Invalidenleistungen  
  • Zeitpunkt der Rentenaufhebung

Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen

  • Die Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.

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