Hauptinhalt
Invalidenleistungen > Leistungsanspruch und zuständige Vorsorgeeinrichtung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Leistungsanspruch gemäss Art. 23 BVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Grundsätze der zuständigen Vorsorgeeinrichtung im Rahmen von Art. 23 lit. a BVG
- Zuständigkeit bei nachträglicher Verschlecherung
- Versicherungsdeckung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invalidenleistungen
- Versicherteneigenschaft muss nur bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gegeben sein
- Zuständige Vorsorgeeinrichtung bei Änderung des IV-Grades
- Obligatorische Versicherung bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen; Teilinvalidität
- Tragweite des Anrechnungsprinzips bei Erhöhung des IV-Grades
- Abgrenzung der Leistungspflicht zweier Vorsorgeeinrichtungen
- Nach dem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung eingetretene Invalidität
Expertensysteme: Invalidenleistungen
- Diese Applikation beurteilt die Leistungspflicht Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.