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Invalidenleistungen > Leistungsanspruch und zuständige Vorsorgeeinrichtung

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmung

  • Leistungsanspruch gemäss Art. 23 BVG

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Grundsätze der zuständigen Vorsorgeeinrichtung im Rahmen von Art. 23 lit. a BVG
  • Zuständigkeit bei nachträglicher Verschlecherung 
  • Versicherungsdeckung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invalidenleistungen
  • Versicherteneigenschaft muss nur bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gegeben sein
  • Zuständige Vorsorgeeinrichtung bei Änderung des IV-Grades
  • Obligatorische Versicherung bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen; Teilinvalidität
  • Tragweite des Anrechnungsprinzips bei Erhöhung des IV-Grades
  • Abgrenzung der Leistungspflicht zweier Vorsorgeeinrichtungen
  • Nach dem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung eingetretene Invalidität

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