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Gebundene Vorsorge > Bedingungen der Auszahlung

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Begünstigte Personen gemäss Art. 2 BVV 3
  • Kürzung der Leistungen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes der versicherten Person durch die begünstigte Person gemäss Art. 2a  BVV 3
  • Frühstmögliche und aufgeschobene Auszahlung gemäss Art. 3 Abs. 1 BVV 3
  • Vorzeitige Auszahlung gemäss Art. 3 Abs. 2 BVV 3
  • Weitere Auszahlungsmöglichkeiten gemäss Art. 3 Abs. 3 BVV 3
  • Auszahlungsintervall gemäss Art. 3 Abs. 4 BVV 3
  • Wohneigentum, Beteiligungen und Eigenbedarf gemäss Art. 3 Abs. 5 BVV 3
  • Eingetragene Partnerschaft gemäss Art. 3 Abs. 3 BVV 3
  • Übertragung von Vorsorgekapital in Vorsorgeeinrichtungen oder in andere anerkannte Vorsorgeformen gemäss Art. 3a BVV 3
  • Abtretung, Verpfändung und Verrechnung gemäss Art. 4 BVV 3

Rechtsprechund und Praxis in chronologischer Reihenfolge 

  • Zeitpunkt der Anrechnung von Kapitalsummen an das Vermögen nach Inkrafttreten der Reform AHV 21
  • Übertrag von der Säule 3a in die 2. Säule / Gestaffelter Auflösung
  • Renovationen und Umbauten
  • Einkauf in die 2. Säule und ein zeitnaher Vorbezug zur Wohneigentumsförderung
  • Pfändbarkeit der Ansprüche
  • Geschwister, Halbgeschwister und Stiefgeschwister in der beruflichen Vorsorge
  • Hypothekarrückzahlung und -erhöhung
  • Teil-/Übertragung im Alter 59/60 und in 2. Säule
  • Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen