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Gebundene Vorsorge > Bedingungen der Auszahlung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Begünstigte Personen gemäss Art. 2 BVV 3
- Kürzung der Leistungen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes der versicherten Person durch die begünstigte Person gemäss Art. 2a BVV 3
- Frühstmögliche und aufgeschobene Auszahlung gemäss Art. 3 Abs. 1 BVV 3
- Vorzeitige Auszahlung gemäss Art. 3 Abs. 2 BVV 3
- Weitere Auszahlungsmöglichkeiten gemäss Art. 3 Abs. 3 BVV 3
- Auszahlungsintervall gemäss Art. 3 Abs. 4 BVV 3
- Wohneigentum, Beteiligungen und Eigenbedarf gemäss Art. 3 Abs. 5 BVV 3
- Eingetragene Partnerschaft gemäss Art. 3 Abs. 3 BVV 3
- Übertragung von Vorsorgekapital in Vorsorgeeinrichtungen oder in andere anerkannte Vorsorgeformen gemäss Art. 3a BVV 3
- Abtretung, Verpfändung und Verrechnung gemäss Art. 4 BVV 3
Rechtsprechund und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Zeitpunkt der Anrechnung von Kapitalsummen an das Vermögen nach Inkrafttreten der Reform AHV 21
- Übertrag von der Säule 3a in die 2. Säule / Gestaffelter Auflösung
- Renovationen und Umbauten
- Einkauf in die 2. Säule und ein zeitnaher Vorbezug zur Wohneigentumsförderung
- Pfändbarkeit der Ansprüche
- Geschwister, Halbgeschwister und Stiefgeschwister in der beruflichen Vorsorge
- Hypothekarrückzahlung und -erhöhung
- Teil-/Übertragung im Alter 59/60 und in 2. Säule
- Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen
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