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Freiwillige Versicherung / Freiwillig versicherte Personen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Freiwillige Versicherung gemäss Art. 4 BVG
- Recht auf Versicherung gemäss Art. 44 BVG
- Vorbehalt gemäss Art. 45 BVG
- Erwerbstätigkeit im Dienste mehrerer Arbeitgeber gemäss Art. 46 BVG
- Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung gemäss Art. 47 BVG
- Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres gemäss Art. 47a BVG
- Beitritt zur freiwilligen Versicherung gemäss Art. 28 BVV 2
- Koordinierter Lohn gemäss Art. 29 BVV 2
- Beitragspflichtige Arbeitgeber gemäss Art. 30 BVV 2
- Beiträge des Arbeitgebers gemäss Art. 31 BVV 2
- Inkasso der Beiträge durch die Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 32 BVV 2
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung / Versicherungsschutz aufrechterhalten
- Grenzgänger und Artikel 47a BVG
- 11 Fragen und Antworten zu Artikel 47a BVG
- Vorbezug und Barauszahlung des angesparten Alterskapitals
- Vorbezug und Barauszahlung des angesparten Alterskapitals
- Rückwirkender Anschluss an die Auffangeinrichtung in der freiwilligen Versicherung
Interne Links > Verwandte Themen
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