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Finanzierung > VSE öffentlich-rechtlicher Körperschaften im System der Teilkapitalisierung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- System der Teilkapitalisierung gemäss Art. 72a BVG
- Ausgangsdeckungsgrade gemäss Art. 72b BVG
- Staatsgarantie gemäss Art. 72c BVG
- Überprüfung durch den Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 72d BVG
- Unterschreiten der Ausgangsdeckungsgrade gemäss Art. 72e BVG
- Übergang zum System der Vollkapitalisierung gemäss Art. 72f BVG
- Berichterstattung durch den Bundesrat gemäss Art. 72g BVG
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Bildung von Wertschwankungsreserven / Unterdeckung
- Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
- Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen: Fragen und Antworten
- Zeitpunkt der Ausfinanzierung beim Übergang in die Vollkapitalisierung
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