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Finanzierung > Grundsatz
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Grundsatz gemäss Art. 65 BVG
- Verwaltungskosten gemäss Art. 65 BVV
Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Erhöhung der Kostentransparenz
- Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
- Zeitpunkt der Ausfinanzierung beim Übergang in die Vollkapitalisierung
- Leistungsverbesserungen und Wertschwankungsreserven
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