Hauptinhalt
Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 98 vom 30.04.2007
Hinweise
- 576 Neue Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
- 577 Mitteilungen über die berufliche Vorsorge: Zusammenstellungen
Stellungnahmen
- 578 Grundsatz der durchgehenden Verzinsung der zu überweisenden Austrittsleistung im Scheidungsfall
- 579 Vorbezug für Wohneigentum, Scheidung und Einkauf (Art. 22c FZG, 79b Abs. 3 und 4 BVG)
Rechtsprechung
- 580 Keine Änderung der reglementarischen Invalidenrente, wenn sich der Invaliditätsgrad nicht verändert (in Bezug auf die 4. IV-Revision, in Kraft getreten am 1. Juli 2004)
- 581 Verjährung des Waisenrentenanspruchs und Vormundschaft
- 582 Ablösung einer Invalidenrente durch eine Altersrente, keine Garantie der wohlerworbenen Rechte bei Änderung der Rechtsprechung
- 583 Direkt einer Partei (und nicht ihrem Anwalt) zugestellter Entscheid, Treu und Glauben, Kompetenz des Versicherungsgerichtes betreffend vom Scheidungsrichter nicht berücksichtigte allfällige Vorsorgeguthaben
- 584 Reduktion der Hinterlassenenrente des geschiedenen Ehegatten, der im Rahmen der weitergehenden Vorsorge eine Altersrente bezieht
- 585 Rentenaufhebung im obligatorischen Bereich im Rahmen einer Revision
- 586 Kein Verjährungsbeginn des Rentenstammrechts während Dauer einer Überentschädigung