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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 94 vom 28.09.2006
Hinweise
- 551 Die ab 1. Januar 2007 gültigen Grenzbeträge
- 552 Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5%
- 553 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssätze für das Jahr 2007
Rechtsprechung
- 554 Verrechnung von Rentenansprüchen mit Schadenersatzforderung
- 555 Nullverzinsung im Überobligatorium / Auslegung des Reglements
- 556 Aufteilung der Freizügigkeitsleistung beim Tod eines halbinvaliden Versicherten
- 557 Reduktion der Hinterlassenenleistungen der Ex-Ehefrau
- 558 Keine Sistierung des Verfahrens vor dem Versicherungsgericht im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Verfahren
- 559 Nichteinbezug der Vorsorgeeinrichtung im Verfahren der Invalidenversicherung - Verbindlichkeitswirkung der Art. 23 ff. BVG, wenn sich die VE für die Berechnung ihrer Leistungen trotzdem auf den Entscheid der IV abstützt.
- 560 Art. 65 Abs. 1 BVG ist eine grundlegende und zwingende Bestimmung, welche den reglementarischen Bestimmungen vorgeht.
Anhang
- Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang