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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 93 vom 11.07.2006
Hinweise
- 538 Anschlusswechsel an die Auffangeinrichtung BVG
- Übertragung des Vorsorgevermögens / freie Mittel
Stellungnahmen
- 539 Präzisierung zu den Mitteilungen Nr. 91 Rz 530
- 540 Präzisierung zu den Mitteilungen Nr. 88 Rz 511
- 541 Vorbezug im Rahmen des Miteigentums und Nutzniessung gekreuzt
Rechtsprechung
- 542 Scheidung: mögliche Teilung im Falle einer Frühpensionierung nach Eintritt der Rechtskraft des Teilungsentscheides
- 543 Zweite, nach der Rechtswirksamkeit des Scheidungsurteils gemeldete Austrittsleistung
- 544 Berufliche Vorsorge von katholischen Pfarrern im Kanton Waadt
- 545 Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ohne Zustimmung des Ehegatten vor einer Scheidung; Höhe des zu leistenden Schadenersatzes
- 546 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit: Folgen der Beweislosigkeit; Verfahrenskosten, wenn mehrere Vorsorgeeinrichtungen am Verfahren beteiligt sind
- 547 Passivlegitimation der Vorsorgeeinrichtung im Prozess um die Höhe der Austrittsleistung, wenn nicht die Abrechnungspflicht der Arbeitgeberin, sondern die Verrechnung unbezahlter Arbeitnehmerbeiträge mit der Austrittsleistung streitig ist
- 548 Anrechnung der BVG-Invalidenrente an den haftpflichtrechtrechtlichen Erwerbsausfall, Regressstellung der Vorsorgeeinrichtung, Berechnung des Haushaltschadens und dessen Reallohnsteigerung
- 549 Auslegung der Bestimmung in Art. 1 Abs. 1 lit. b BVV 2 (seit 1. Januar 2006 = Art. 1j BVV 2): “befristeter Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten“
- 550 Die im Scheidungsfall zu teilende Austrittsleistung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils zu berechnen