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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 87 vom 16.11.2008
Hinweise
- 502 Keine Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
- 503 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG auf den 1. Januar 2006 an die Preisentwicklung
- 504 Sicherheitsfonds BVG: Beitragssätze für das Jahr 2006
Stellungnahmen
- 505 Unterstellung von bei einer Temporärfirma angestellten Arbeitnehmern unter das BVG, wenn die Gesamtdauer der Einsätze drei Monate übersteigt
- 506 Erwerb eines Miteigentumsanteils durch einen Konkubinatspartner und gegenseitige Nutzniessung
- 507 Verrechnung von Rückforderungen der Arbeitslosenversicherung mit Nachzahlungen der BVG-Versicherer bei Invalidität
Rechtsprechung
- 508 Keine Unterstellung unter das BVG bei einem auf weniger als drei Monate befristeten Arbeitsvertrag
- 509 Probleme bezüglich Vorsorgeregelungen bei ausländischen Scheidungsurteilen
- 510 Bei Auszahlung eines zu hohen WEF-Vorbezugs ist keine Verrechnung mit den einbezahlten Beiträgen möglich
Anhang
- Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge