Hauptinhalt

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 76 vom 22.07.2004

Hinweise

  • 446 Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung (Art. 11 BVG) für Arbeitgeber aus der EU ohne Betriebsstätte in der Schweiz

Stellungnahme des BSV

  • 447 Verhalten einiger Versicherungen bei der Auflösung von Kollektivversicherungsverträgen
  • 448 Zwangsveräusserung von Wohneigentum und Rückzahlung des Vorbezugs

Rechtsprechung

  • 449 Bei Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherten ist die Vorsorgeeinrichtung berechtigt, innert vier Wochen nach Kenntnisnahme vom Vorsorgevertrag im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zurückzutreten. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem die Vorsorgeeinrichtung die Akten der Invalidenversicherung erhalten hat
  • 450 Berechnung der Überentschädigung und Vergleich mit dem Einkommen des Bruders in einem Familienbetrieb
  • 451 Zuständigkeit zur Beurteilung einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen eine Vorsorgeeinrichtung
  • 452 Kein Rechtsanspruch auf Entgegennahme von Guthaben aus einer Freizügigkeitseinrichtung nach dem Vorsorgefall
  • 453 Der Sicherheitsfonds ist befugt, auch gegenüber einem Kanton, dessen Aufsichtsbehörde ein Verschulden für die Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung trifft, einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen
  • 454 Meldung eines nicht existierenden Lohnes
  • 455 Scheidung und Teilung der Vorsorgeleistungen
  • 456 Verrechnung von Schadenersatzforderungen gegenüber dem geschiedenen Mann mit dem Anspruch der geschiedenen Frau