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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 160 vom 10.11.2022

Hinweis

  • 1095 Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
  • 1096 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG an die Preisentwicklung per 1. Januar 2023
  • 1097 Die ab 1. Januar 2023 gültigen Grenzbeträge
  • 1098 Sicherheitsfonds BVG: Beitragssätze für 2023
  • 1099 Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft: Anpassungen im Bereich der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
  • 1100 Gesetzesbestimmungen zur Stimm- und Offenlegungspflicht von Vorsorgeeinrichtungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft

Stellungnahmen

  • 1101 EL-Reform: Erleichterte Rückzahlung von WEF-Vorbezügen auch in FreizügigkeitseinrichtungenWEF-Vorbezug: Familienliegenschaft im Miteigentum und Rückzahlung eines Hypothekardarlehens

Rechtsprechung

  • 1102 Verarrestierbarkeit von Vorsorgeguthaben
  • 1103 Keine BVG-Beiträge auf vertraglich vereinbarten Abfindungen, die Arbeitgeber Arbeitnehmenden bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses zahlen
  • 1104 Beitragspflicht: Unterstellungspflichtige Nebenerwerbstätigkeit bei gleichem AG
  • 1105 Beitragspflicht: Reglementarische Unterstellung von Nebenerwerbseinkommen
  • 1106 BVG-Waisenrente und berufsbegleitende Ausbildung

Anhang

  • Neue Tabelle ab 1. Januar 2023 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang
  • Wichtige Masszahlen 2023 im Bereich der beruflichen Vorsorge
  • Wichtige Masszahlen 1985-2023 im Bereich der beruflichen Vorsorge
  • Tabellen 2023 BVG-Altersguthaben
  • Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in %