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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 160 vom 10.11.2022
Hinweis
- 1095 Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
- 1096 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG an die Preisentwicklung per 1. Januar 2023
- 1097 Die ab 1. Januar 2023 gültigen Grenzbeträge
- 1098 Sicherheitsfonds BVG: Beitragssätze für 2023
- 1099 Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft: Anpassungen im Bereich der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
- 1100 Gesetzesbestimmungen zur Stimm- und Offenlegungspflicht von Vorsorgeeinrichtungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft
Stellungnahmen
- 1101 EL-Reform: Erleichterte Rückzahlung von WEF-Vorbezügen auch in FreizügigkeitseinrichtungenWEF-Vorbezug: Familienliegenschaft im Miteigentum und Rückzahlung eines Hypothekardarlehens
Rechtsprechung
- 1102 Verarrestierbarkeit von Vorsorgeguthaben
- 1103 Keine BVG-Beiträge auf vertraglich vereinbarten Abfindungen, die Arbeitgeber Arbeitnehmenden bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses zahlen
- 1104 Beitragspflicht: Unterstellungspflichtige Nebenerwerbstätigkeit bei gleichem AG
- 1105 Beitragspflicht: Reglementarische Unterstellung von Nebenerwerbseinkommen
- 1106 BVG-Waisenrente und berufsbegleitende Ausbildung
Anhang
- Neue Tabelle ab 1. Januar 2023 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang
- Wichtige Masszahlen 2023 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Wichtige Masszahlen 1985-2023 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Tabellen 2023 BVG-Altersguthaben
- Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in %