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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 146 vom 23. November 2017
Hinweise
- 975 Änderung per 1.1.2018 von Artikel 64c BVG betreffend OAK-BV-Abgabe
- 976 Der Mindestzinssatz bleibt bei 1 %
- 977 Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG
- 978 Keine Anpassung der Grenzbeträge für 2018
- 979 Sicherheitsfonds BVG: unveränderte Beitragssätze für 2018
Rechtsprechung
- 980 Beginn des Anspruchs auf eine Invalidenrente der weitergehenden Vorsorge und Art. 29 Abs. 1 IVG
- 981 Reglementarische Frist zur Geltendmachung einer Kapitalabfindung
Anhang
- Neue Tabelle ab 1. Januar 2018 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang
- Wichtige Masszahlen 2018 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Wichtige Masszahlen 1985-2018 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Tabellen 2018 BVG-Altersguthaben
- Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in %