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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 130 vom 29.11.2012
Hinweise
- 850 Die ab 1. Januar 2013 gültigen Grenzbeträge
- 851 Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1,5 % für 2013
- 852 Änderung der Spannbreite für den technischen Zinssatz (Art. 8 FZV) ab 1. Januar 2013
- 853 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung
- 854 Sicherheitsfonds BVG: Beitragssätze für 2013
- 855 Berufliche Vorsorge: Zwei Schutzmassnahmen in der Vernehmlassung
Anhang
- Neue Tabelle ab 1. Januar 2013 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang
- Wichtige Masszahlen 2013 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Wichtige Masszahlen 1985-2013 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Tabellen 2013 BVG-Altersguthaben
- Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent