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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 120 vom 18.10.2010
Hinweise
- 763 Inkrafttreten der Massnahmen für ältere Arbeitnehmende auf den 1. Januar 2011
- 764 Die ab 1. Januar 2011 gültigen Grenzbeträge
- 765 Änderung der Art. 24 BVV 2 (Überversicherung nach Erreichen des Rentenalters) und 60b BVV 2 (Einkäufe von Personen, die aus dem Ausland zuziehen) ab 1. Januar 2011:
- 766 Änderung der Freizügigkeitsverordnung ab 1. Januar 2011 : Bessere Anlagemöglichkeiten für Freizügigkeitskapital
- 767 Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2 % für das Jahr 2011
- 768 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2011 an die Preisentwicklung
- 769 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2011
- 770 Schweizerische Zivilprozessordnung ab 1. Januar 2011 in Kraft: Auszüge bezüglich Teilung der beruflichen Vorsorge bei Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsprechung
- 771 Berechnung der Altersleistungen, Grundsatz von Treu und Glauben sowie Gebot der rechtsgleichen Behandlung
Anhang
- Neue Tabelle ab 1. Januar 2011 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang
- Wichtige Masszahlen 2011 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Wichtige Masszahlen 1985-2011 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Tabellen 2011 BVG-Altersguthaben
- Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent