Hauptinhalt
Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 116 vom 28.01.2010
Hinweise
- 720 Aktualisierung des Merkblattes 6.06 der Informationsstelle AHV/IV: Freiwillige Versicherung
- 721 Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Eröffnung der Vernehmlassung
- 722 Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008
- 723 Zusammenstellung der Mitteilungen Nr. 101-116
Stellungnahme
- 724 Freizügigkeitseinrichtung: vollständiger Bezug der Altersleistung anstelle eines teilweisen Vorbezuges für Wohneigentum in den fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter
Rechtsprechung
- 725 Selbständigerwerbende: kein Teilvorbezug möglich für Betriebsinvestitionen
- 726 Beginn der Verjährungsfrist der Beitragsforderung nach Anschluss an die Auffangeinrichtung gemäss Art. 12 BVG
- 727 Scheidung: Voraussetzungen für ein Abweichen von der hälftigen Teilung der Guthaben der 2. Säule
- 728 Teilnahme der Vorsorgeeinrichtung am vorinstanzlichen Verfahren nach Art. 25a FZG als Legitimationsvoraussetzung für das bundesgerichtliche Verfahren
- 729 Aufteilung des Zinsverlustes auf einem während Dauer der Ehe erfolgten Vorbezug für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
- 730 Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtung, vor Auszahlung des Vorbezugs an einen geschiedenen Ehegatten das Scheidungsurteil einzuverlangen und den Vollzug einer allenfalls angeordneten Vorsorgeausgleichsteilung zu überprüfen?
Erratum
- Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 115 Anhang: Neue Tabelle ab 1. Januar 2010 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang