Hauptinhalt
Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 108 vom 27.10.2008
Hinweise
- 661 Die ab 1. Januar 2009 gültigen Grenzbeträge
- 662 Mindestzinssatz von 2 % ab 1. Januar 2009
- 663 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2009 an die Preisentwicklung
- 664 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssätze für das Jahr 2009
- 665 Anpassung der Anlagenvorschriften in der beruflichen Vorsorge: Änderung der BVV 2 ab 1. Januar 2009
- 666 Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften: Botschaft des Bundesrates
Stellungnahmen
- 667 Vorbezug mit nachfolgender Frühpensionierung und Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit für einen neuen Arbeitgeber. Rückzahlung und Einkauf?
Rechtsprechung
- 668 Anzeigepflichtverletzung und Alkoholismus
- 669 Entgegennahme einer bereits an eine Freizügigkeitseinrichtung ausgerichteten Austrittsleistung durch die leistungsverpflichtete Vorsorgeeinrichtung
- 670 Unterschied zwischen nicht-registrierter Personalfürsorgestiftung und patronalem Wohlfahrtsfonds
- 671 Verjährung der Altersgutschriften und Überprüfung der Parteientschädigung nach BGG
- 672 Vorsorgefall: hälftige Teilung trotz eingetretenem Vorsorgefall geschützt
- 673 Begünstigung des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners im überobligatorischen Vorsorge- und Freizügigkeitsbereich
Anhang
- Neue Tabelle ab 1. Januar 2009 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang
- Wichtige Masszahlen 2009 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Wichtige Masszahlen 1985 - 2009 im Bereich der beruflichen Vorsorge
- Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent