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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 108 vom 27.10.2008

Hinweise

  • 661 Die ab 1. Januar 2009 gültigen Grenzbeträge
  • 662 Mindestzinssatz von 2 % ab 1. Januar 2009
  • 663 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2009 an die Preisentwicklung
  • 664 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssätze für das Jahr 2009
  • 665 Anpassung der Anlagenvorschriften in der beruflichen Vorsorge: Änderung der BVV 2 ab 1. Januar 2009
  • 666 Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften: Botschaft des Bundesrates

Stellungnahmen

  • 667 Vorbezug mit nachfolgender Frühpensionierung und Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit für einen neuen Arbeitgeber. Rückzahlung und Einkauf?

Rechtsprechung

  • 668 Anzeigepflichtverletzung und Alkoholismus
  • 669 Entgegennahme einer bereits an eine Freizügigkeitseinrichtung ausgerichteten Austrittsleistung durch die leistungsverpflichtete Vorsorgeeinrichtung
  • 670 Unterschied zwischen nicht-registrierter Personalfürsorgestiftung und patronalem Wohlfahrtsfonds
  • 671 Verjährung der Altersgutschriften und Überprüfung der Parteientschädigung nach BGG
  • 672 Vorsorgefall: hälftige Teilung trotz eingetretenem Vorsorgefall geschützt
  • 673 Begünstigung des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners im überobligatorischen Vorsorge- und Freizügigkeitsbereich

Anhang

  • Neue Tabelle ab 1. Januar 2009 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang
  • Wichtige Masszahlen 2009 im Bereich der beruflichen Vorsorge
  • Wichtige Masszahlen 1985 - 2009 im Bereich der beruflichen Vorsorge
  • Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent