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Aufsichtsverordnung > Oberaufsicht
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Unabhängigkeit der Mitglieder der Oberaufsichtskommission gemäss Art. 5 BVV 1
- Kosten der Oberaufsicht gemäss Art. 6 BVV 1
- Aufsichtsabgabe für die System und Oberaufsicht gemäss Art. 7 BVV 1
- Aufsichtsabgabe des Sicherheitsfonds, der Auffangeinrichtung und der Anlagestiftungen gemäss Art. 8 BVV 1
- Ordentliche Gebühren gemäss Art. 9 BVV 1
- Ausserordentliche Gebühr gemäss Art. 10 BVV 1
- Allgemeine Gebührenverordnung gemäss Art. 11 BVV 1
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