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Aufsichtsverordnung > Bestimmungen über die Gründung
Inhalt
Bestimmungen über die Gründung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
- Vor der Gründung einzureichende Unterlagen gemäss Art. 12 BVV 1
- Prüfung durch die Aufsichtsbehörde gemäss Art. 13 BVV 1
- Berichterstattung nach der Gründung gemäss Art. 14 BVV 1
Besondere Bestimmungen über die Gründung im Sinne von Art. 65 Abs. 4 BVG
- Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen gemäss Art. 15 BVV 1
- Tätigkeit vor der Aufsichtsübernahme gemäss Art. 16 BVV 1
- Anfangsvermögen gemäss Art. 17 BVV 1
- Garantie, Rückdeckung gemäss Art. 18 BVV 1
- Parität im obersten Organ gemäss Art. 19 BVV 1
- Änderung der Geschäftstätigkeit gemäss Art. 20 BVV 1
Besondere Bestimmungen über die Gründung von Anlagestiftungen
- Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen gemäss Art. 21 BVV 1
- Widmungsvermögen gemäss Art. 22 BVV 1
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