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Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Aufgaben gemäss Art. 60 BVG
  • Infolge Scheidung überwiesene Austrittsleistung oder lebenslange Rente gemäss Art. 60a BVG
  • Befristete Anlage von Freizügigkeitsgeldern bei der Bundestresorerie gemäss Art. 60b BVG
  • Finanzierung der Auffangeinrichtung gemäss Art. 72 BVG

Verordnung über die Ansprüche der Auffangeinrichtung

  • Gegenstand gemäss Art. 1 VAABV
  • Anschluss des Arbeitgebers von Gesetzes wegen gemäss Art. 2 VAABV
  • Ansprüche der Auffangeinrichtung gegenüber dem Arbeitgeber gemäss Art. 3 VAABV
  • Leistungen des Sicherheitsfonds an die Auffangeinrichtung gemäss Art. 4 VAABV

Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge

  • BVG-Exchange: Effizienter Datenaustausch in der beruflichen Vorsorge
  • Keine Verzugszinsen auf Nachzahlungsbetrag bei Invalidenrenten
  • Rechtsöffnung / Betreibungsverfahren
  • Anschluss an die Auffangeinrichtung
  • Eintritt des Vorsorgefall vor Anschluss des Arbeitgebers an eine Vorsorgeeinrichtung

Website der Stiftung Auffangeinrichtung BVG