Hauptinhalt
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Aufgaben gemäss Art. 60 BVG
- Infolge Scheidung überwiesene Austrittsleistung oder lebenslange Rente gemäss Art. 60a BVG
- Befristete Anlage von Freizügigkeitsgeldern bei der Bundestresorerie gemäss Art. 60b BVG
- Finanzierung der Auffangeinrichtung gemäss Art. 72 BVG
Verordnung über die Ansprüche der Auffangeinrichtung
- Gegenstand gemäss Art. 1 VAABV
- Anschluss des Arbeitgebers von Gesetzes wegen gemäss Art. 2 VAABV
- Ansprüche der Auffangeinrichtung gegenüber dem Arbeitgeber gemäss Art. 3 VAABV
- Leistungen des Sicherheitsfonds an die Auffangeinrichtung gemäss Art. 4 VAABV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- BVG-Exchange: Effizienter Datenaustausch in der beruflichen Vorsorge
- Keine Verzugszinsen auf Nachzahlungsbetrag bei Invalidenrenten
- Rechtsöffnung / Betreibungsverfahren
- Anschluss an die Auffangeinrichtung
- Eintritt des Vorsorgefall vor Anschluss des Arbeitgebers an eine Vorsorgeeinrichtung
Website der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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