Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG
Organisation
Art. 1 SFV: Name, Rechtsform und Sitz
Art. 5 SFV: Wahl des Stiftungsrates
Art. 6 SFV: Geschäftsstelle des Sicherheitsfonds
Art. 7 SFV: Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge
Art. 9 SFV: Verzeichnis der Vorsorgeeinrichtungen
Art. 10 SFV: Meldepflicht der Aufsichtsbehörden
Art. 11 SFV: Meldepflicht nicht beaufsichtigter Vorsorgeeinrichtungen
Finanzierung
Art. 12 SFV: Finanzierung des Sicherheitsfonds
Art. 12a SFV: Finanzierung der Zentralstelle 2. Säule
Art. 12b SFV: Zahlungen an die Zentrale Ausgleichsstelle der AHV
Art. 13 SFV: Vermögensanlage und Rechnungswesen
Art. 15 SFV: Beiträge für Zuschüsse und Entschädigungen
Art. 16 SFV: Beiträge für Leistungen bei Insolvenz und für andere Leistungen
Art. 17 SFV: Meldung der Berechnungsgrundlagen für die Beiträge
Leistungen
Geltendmachung der Ansprüche
Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur
Art. 21 SFV: Meldung und Auszahlung
Art. 22 SFV: Anschluss eines Arbeitgebers bei einer einzigen Vorsorgeeinrichtung
Art. 23 SFV: Anschluss eines Arbeitgebers bei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen
Sicherstellung bei zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen
Art. 25 SFV: Zahlungsunfähigkeit