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Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung
Steuerliche Behandlung, Aufbewahrung und Mitteilung
Art. 7 BVV 3: Abzugsberechtigung für Beiträge
Art. 7a BVV 3: Abzugsberechtigung für als Einkauf geleistete Beiträge
Art. 7b BVV 3: Gesuch um Annahme von als Einkauf geleisteten Beiträgen
Art. 8 BVV 3: Bescheinigungspflichten
Art. 8a BVV 3: Festhalten und Aufbewahrung von Vorsorgeangaben