Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
Oberaufsicht
Art. 5 BVV 1: Unabhängigkeit der Mitglieder der Oberaufsichtskommission
Art. 6 BVV 1: Kosten der Oberaufsicht
Art. 7 BVV 1: Aufsichtsabgabe für die System und Oberaufsicht
Art. 8 BVV 1: Aufsichtsabgabe des Sicherheitsfonds, der Auffangeinrichtung und Anlagestiftungen
Art. 9 BVV 1: Ordentliche Gebühren
Bestimmungen über die Gründung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Art. 12 BVV 1: Vor der Gründung einzureichende Unterlagen
Besondere Bestimmungen über die Gründung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von Art. 65 Abs. 4 BVG
Art. 15 BVV 1: Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen
Art. 16 BVV 1: Tätigkeit vor der Aufsichtsübernahme
Art. 17 BVV 1: Anfangsvermögen
Art. 18 BVV 1: Garantie, Rückdeckung
Besondere Bestimmungen über die Gründung von Anlagestiftungen
Art. 21 BVV 1: Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen