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Schlechtwetterentschädigung > Vergütung
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Gesetzliche Bestimmungen
- Vergütung der Schlechtwetterentschädigung gemäss Art. 48 AVIG
- Vergütung der Arbeitgeberbeiträge gemäss Art. 71a AVIV
Weisung AVIG SWE (AVIG-Praxis SWE)
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