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SWE > Anrechenbarer und nicht anrechenbarer Arbeitsausfall
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anrechenbarer Arbeitsausfall gemäss Art. 43 AVIG
- Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall gemäss Art. 43a AVIG
- Anrechenbarer Arbeitsausfall gemäss Art. 66 AVIV
- Voller Arbeitstag gemäss Art. 67 AVIV
- Karenzzeit gemäss Art. 67a AVIV
- Abrechnungsperiode gemäss Art. 68 AVIV
Weisung AVIG SWE (AVIG-Praxis SWE)
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