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Schlechtwetterentschädigung > Anspruchsvoraussetzungen
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Gesetzliche Bestimmungen
- Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 42 AVIG:
- Erwerbszweige mit Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung gemäss Art. 65 AVIV
- Normale und verkürzte Arbeitszeit gemäss Art. 66a AVIV
Weisung AVIG SWE (AVIG-Praxis SWE)
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