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Kurzarbeitsentschädigung > Anrechenbarer und nicht anrechenbarer Arbeitsausfall
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen und Weisungen
- Anrechenbarer Arbeitsausfall gemäss Art. 32 AVIG
- Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall gemäss Art. 33 AVIG
- Anrechenbarer Arbeitsausfall von Heimarbeitnehmern gemäss Art. 48 AVIV
- Mindestausfall von 10 Prozent der Arbeitsstunden gemäss Art. 48a AVIV
- Voller Arbeitstag gemäss Art. 49 AVIV
- Karenzzeit gemäss Art. 50 AVIV
- Arbeitsausfälle wegen behördlicher Massnahmen und anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände gemäss Art. 51 AVIV
- Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Kundenausfälle gemäss Art. 51a AVIV
- Betriebsabteilung gemäss Art. 52 AVIV
- Abrechnungsperiode gemäss Art. 53 AVIV
- Bewilligung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gemäss Art. 53a
- Anrechenbarer Arbeitsausfall bei Kurzarbeit vor oder nach Feiertagen oder Betriebsferien gemäss Art. 54 AVIV
- Saisonale Beschäftigungsschwankungen gemäss Art. 54a AVIV
Weisung AVIG KAE (AVIG-Praxis KAE)
- Anrechenbarer und nicht anrechenbarer Arbeitsausfall
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Normales Betriebsrisiko
- Wirtschaftliche Gründe
- Klumpenrisiko
Interne Links > Verwandte Themen
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