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Arbeitslosenentschädigung > Sanktionen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen und Weisungen
- Einstellung in der Anspruchsberechtigung gemäss Art. 30 AVIG
- Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gemäss Art. 44 AVIV
- Begin und Dauer der Einstellung gemäss Art. 45 AVIV
Weisung AVIG ALE (AVIG-Praxis ALE) inkl. Einstellraster des SECO
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Vorzeitige Auflösung trotz Lohnfortzahlungspflicht führt zu selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
- E-Mail des RAV im Spam-Ordner übersehen: Leichtes Verschulden mit 3 Einstelltagen
- Abbruch der arbeitsmarktlichen Massnahme mit Einstellung der Taggelder von 25 Tagen
- Aufhebungsvertrag als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
- Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit infolge Ausspracheverweigerung
- Kausalität des Verhaltens ist bei Sanktionierungen keine zwingende Voraussetzung
- Vorgehen bei der Leistungseinstellung infolge Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
- Rolle des Stellenvermittlers
- Fehlende Arbeitsbemühungen vor Ablauf eines drei monatigen Temporäreinsatzes
- Qualifizierte Berufsleute Stellensuche auf bisherigen Beruf beschränken
- Kopftuch nicht tragen dürfen; dadurch Nichtaufnahme der Arbeit
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