Hauptinhalt
Arbeitslosenentschädigung > Entschädigung > Geltendmachung des Anspruchs
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Geltendmachung des Anspruchs gemäss Art. 20 AVIG und Art. 29 AVIV
- Anwendbare Rechtsvorschriften bei Stellensuchenden, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten gemäss Art. 20a AVIV
- Kassenwahl und Kassenwechsel gemäss Art. 28 AVIV
- Auszahlung der Entschädigung und Bescheinigung für die Steuerbehörde gemäss Art. 30 AVIV
- Vorschuss gemäss Art. 31 AVIV
Weisung AVIG ALE (AVIG-Praxis ALE)
Rechtsprechung
- Zweck der in Art. 20 Abs. 3 AVIG in Verbindung mit Art. 29 Abs. 2 AVIV statuierten Frist
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