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Wiedererwägung > Gesetz / Grundsätze / Spezialfälle
Inhalt
In Kürze
- Definition und Unterschied zwischen prozessualer Revision und Wiedererwägung
Gesetzliche Bestimmung
- Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 und 3 ATSG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Kein durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung; jedoch formelle Behandlung
- Für eine Wiedererwägung muss eine Verfügung von Beginn weg unrichtig sein
- Berichtigung zweifellos unrichtige Verfügung / Ermessen der Verwaltung / Zwei Verfahrensschritte
- Zweifellose Unrichtigkeit
- Wiedererwägung im IVG mit Wirkung ex nunc et pro futuro
- Rückwirkende Widererwägung im UVG
- Aktenlage im Zeitpunkt der Verfügung als Basis der Überprüfung
- Wiederwägung als ein subsidiärer Anpassungsgrund bei nicht erfülltem Revisionstatbestand
Pdf-Datei
Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen
- Die Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.
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