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Wiedererwägung > Gesetz / Grundsätze / Spezialfälle

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In Kürze 

  • Definition und Unterschied zwischen prozessualer Revision und Wiedererwägung

Gesetzliche Bestimmung

  • Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 und 3 ATSG  

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Kein durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung; jedoch formelle Behandlung
  • Für eine Wiedererwägung muss eine Verfügung von Beginn weg unrichtig sein
  • Berichtigung zweifellos unrichtige Verfügung / Ermessen der Verwaltung / Zwei Verfahrensschritte
  • Zweifellose Unrichtigkeit
  • Wiedererwägung im IVG mit Wirkung ex nunc et pro futuro
  • Rückwirkende Widererwägung im UVG
  • Aktenlage im Zeitpunkt der Verfügung als Basis der Überprüfung
  • Wiederwägung als ein subsidiärer Anpassungsgrund bei nicht erfülltem Revisionstatbestand

Pdf-Datei

Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen

  • Die Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.

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