Hauptinhalt
Wiedererwägung > Beispiele gemäss Rechtsprechung
Inhalt
Rechsprechung zu zugelassenen Wiedererwägungen in chronologischer Reihenfolge
- Rentenverfügung heisst Annahme einer vorgenommenen Adäqanzprüfung des UVG-Versicherers
- Fehlende Arbeitsbewilligung
- Paranoide Schizophrenie als blosse Verdachtsdiagnose
- Validenkarriere ohne notwendigen Nachweis zu hoch angesetzt
- Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes
- Einfluss von psychosoziale Faktoren auf die Arbeitsfähigkeit falsch beurteilt
- Leidensabzug fälschlicherweise berücksichtigt
- Falsche oder nicht nachvollziehbare Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
- Bei Verweistätigkeit nur bisherige und nicht zumutbare Tätigkeit berücksichtigt
- Auch mehr als zehn Jahre nach Erlass zurückkommen
- Arbeitsunfähigkeit nur auf Hausarzt abgestellt
- Beitragsstatus falsch bestimmt
- Mangelhafte medizinische Abklärungen
- Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte festgesetzt
- Bindungswirkung einer Wiedererwägung IVG / UVG
- Angaben zur Arbeitsunfähigkeit beruhten in erster Linie auf den Angaben des Versicherten
- Falsche Beurteilung des Belastbarkeitsprofils
- Falsche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit auf Grund einer somatormer Schmerzstörung
- Rechenfehler
Rechsprechung zu nicht zugelassenen Wiedererwägungen in chronologischer Reihenfolge
- Leistungszusprache (UVG-Rente) heisst, dass eine Adäqanzprüfung des UVG-Versicherers erfolgt ist
- 18 Jahre nach dem Stolperunfall die natürliche Kausalität verneint (UVG)
- Kürzungswechsel von Grobfahrlässigkeit zu Vergehen (UVG)
- Medizinischen Grundlagen erscheinen aus heutiger Sicht eher knapp
- Änderung der Rechtsprechung
- Vorbehalte am Vorgehen des Gutachters angebracht
- Vergleich
- Verletzte Mitwirkungspflicht der versicherten Person
- Andersweitige Beurteilung des (damaligen) gleichen Sachverhaltes
- Fibromyalgie bei sich subjektiv verschlechternden Gesundheitszustand
- Hypothetische Erwerbstätigkei nicht begründet
- Aus heutiger Sicht eher dürftige medizinische Akten
- Andere Beurteilung des Leistungsvermögens
Pdf-Datei
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.